Wer diagnostiziert Lernstörungen?

 

 

Lernstörungen können klinische Psycholog*innen mit Hilfe standardisierter Tests diagnostizieren, zusätzlich zu einer umfassenden Persönlichkeitsdiagnostik und kognitiven Überprüfung mittels eines Entwicklungsdiagnostikums („Intelligenztest“), dessen Anwendung dieser Berufsgruppe vorbehalten ist.

 

 

In Niederösterreich können zur Überprüfung der Schulleistungen über die Bildungsdirektion (vormals Landesschulrat) auch Schulpsycholog*innen und spezielle Lernberater*innen direkt von den Schulen angefordert werden.

 

 

Standardisierte Testverfahren, die die Konzentration, Teilleistungsbereiche und die Rechtschreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten Ihres Kindes überprüfen, kann und darf ich aufgrund meiner umfassenden Ausbildung zur Lerntherapeutin allerdings im gleichen Ausmaß wie Lernberater*innen und Psycholog*innen anwenden.

 

Dies ermöglicht mir, eine objektive Einschätzung des aktuellen Schulleistungspotenzials abgeben zu können und in weiterer Folge eine adäquate Basis für meinen Förderansatz zu erhalten.

 

 

Sinnvoll ist es allerdings in vielen Fällen, vor Beginn einer lerntherapeutischen Intervention eine umfassende psychologische Diagnostik zu absolvieren.

 

Da ich sieben Jahre lang in einer kinderpsychologischen Praxis tätig war, weiß ich, dass eine Diagnostik betreffend oft elterliche Unsicherheiten greifbar sind. Diese sind nachvollziehbar, doch in der Regel meist unbegründet. Ich werde Ihnen den diagnostischen Prozess genau erklären, um Ihnen entsprechende Sicherheit zu vermitteln.

 

 

Nach erfolgter Diagnostik bespreche ich mit Ihnen die weiteren Schritte und erkläre Ihnen auch ganz genau, was dies konkret für Ihr Kind bedeutet. 


Die Richtlinien für den schulischen Kontext können auch für schulfremde Personen in der jeweils gültigen Form auf der Homepage der Schulpsychologie eingesehen werden.

 

 

Aktuelle Richtlinien für den Umgang mit LRS im schulischen Kontext (Rundschreiben Nr. 24/2021 und Rundschreiben 11/2021), sowie

Richtlinien für den schulischen Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Rechnenlernen (Rundschreiben 27/2017).

 

 

Manchmal müssen bei Lernstörungen zusätzlich auch organische Ursachen wie eine visuelle oder auditive Verarbeitungsstörung durch spezielle orthoptistische oder pädaudiologische Untersuchungen ausgeschlossen werden, bzw. fordern manche Schulen (vor allem AHS) auch eine neurologische Zusatzuntersuchung ein, um den C-Erlass zur Anwendung bringen zu können.

 

 

Bei begründetem Verdacht oder Bedarf werde ich Sie daher an qualifizierte Personen weiter empfehlen und Ihnen entsprechende Kontaktdaten aushändigen.

 

 

Dies gilt auch, wenn ich das Gefühl habe, dass Ihr Kind Hilfe braucht, die ich ihm nicht geben kann. Denn zur eigenen fachlichen Kompetenz gehört auch immer das Wissen, wo diese endet.

 

Bei Bedarf vermittle ich Sie daher an geeignete (Kinder-) Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Förderzentren, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Sonder- und Heilpädagog*innen,… mit denen ich im Lauf der Jahre eine gute Zusammenarbeit entwickelte.